Infrastruktur

Betriebliche Vorschriften

Sammlung betrieblicher Vorschriften gültig ab 14.12.2025:

Zum 16.12.2025 hat die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur der Änderung der Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der Ammertalbahn zugestimmt. Damit gilt die Bekanntgabe 2 der SbV, welche zum 14.12.2025 vorläufig in Kraft gesetzt wurde, als abschließend in Kraft gesetzt.

Sammlung betrieblicher Vorschriften gültig ab 13.12.2026:

Sammlung betrieblicher Vorschriften gültig ab 13.12.2026 - Darstellung der Änderungen zwischen Version 2022 B2 und 2022 B3.
Hinweis:
Die geänderte SbV tritt vorläufig gemäß § 19 Abs. 6 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) ab dem 13.12.2026 in Kraft.
Die Frist für das einmonatige Stellungnahmeverfahren für die Zugangsberechtigten gemäß § 19 Eisenbahnregulierungsgesetz (ERegG) beginnt zum 01.10.2026.
Kontaktadresse für Stellungnahmen: post@ammertalbahn.de oder postalisch an die im Impressum genannte Adresse.
Erklärungen zu den einzelnen Änderungen können dem Anschreiben zur Aktualisierung der SbV ATB 2022 B2 entnommen werden.

Betriebsanordnungen:

Bestimmungen, die nur vorübergehende Bedeutung haben oder bis zur Aufnahme in die SbV angeordnet werden, werden mit Betriebsanordnungen bekanntgegeben.

Typ Name Datum Größe
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Stellungnahmeverfahren zur Bekanntgabe 23 FV-NE:

Siehe SNB

Beantragung von Baumaßnahmen

Für Baumaßnahmen auf der Infrastruktur der Ammertalbahn und auch außerhalb, sofern der Bahnbetrieb durch die Abreiten beeinflusst wird oder wenn Personen vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb geschützt werden müssen, ist das Modul Bau aus den Regelungen zur Erfüllung der Anforderungen der öffentlichen Sicherheit der Ammertalbahn zu beachten.
Betriebs- und Bauanweisungen (Betra) müssen mit untenstehender Anlage 3-2 mit einer Vorlaufsfrist von 4 Wochen beim ZÖA beantragt werden.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB)

gültig ab 14.12.2025

Nach § 19 Abs.2 ERegG kann zu den beabsichtigten Änderungen der SNB, die ab dem 14.12.2025 in Kraft treten, bis zum 10.01.2026 eine Stellungnahme an post@ammertalbahn.de abgegeben werden. 

gültig ab 13.12.2026

Typ Name Datum Größe
SNB-BT 2027 Anl4 Preiskatalog (PDF/281 KB) 14.09.2026 281 KB

gültig ab 12.12.2027

Typ Name Datum Größe
SNB-BT 2028 Anl4 Preiskatalog Stand20260826 (PDF/286 KB) 14.09.2026 286 KB

Nach § 19 Abs.2 ERegG kann zu den beabsichtigten Änderungen der SNB, die ab dem 12.12.2027 in Kraft treten, bis zum 16.10.2026 eine Stellungnahme an post@ammertalbahn.de abgegeben werden. 

Aktualisierung 23 zur FV-NE

Der Zweckverband ÖPNV im Ammertal beabsichtigt, die Aktualisierung 23 zur FV-NE (B 23 zur FV-NE) zum 13. Dezember 2026 in Kraft zu setzten.
Die B 23 zur FV-NE kann unter folgendem Link abgerufen werden:

Die B 23 zur FV-NE wird unverzüglich vorläufig verbindlicher Bestandteil, der für die Netzfahrplanperiode 2027 gültigen Schienennetz-Nutzungsbedingungen, mit der Besonderheit, dass die Regelungen der B 23 zur FV-NE erst zum
Netzfahrplanwechsel am 13.12.2026 in Kraft treten.

Wenn keine unterjährige Änderung der SNB für die Netzfahrplanperiode 2027 erfolgen würde, wären die Ziele der Eisenbahnregulierung - hier: die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs–
bedroht. Insofern wird hinsichtlich des nach § 19 Abs. 6 Satz 4 ERegG erforderlichen Stellungnahmeverfahrens auf das bereits vorab vom VDV durchgeführte Stellungnahmeverfahren Bezug genommen.

Teilweise wird in unseren SNB auf Normen verwiesen. Diese finden sie auf der Seite VDV Regelwerke

Wortlaut § 19 ERegG bei Gesetze im Internet.

Nutzungseinschränkungen der Infrastruktur

Nutzungseinschränkungen von Schienenwegen für zugangsberechtigte aufgrund vorhersehbarer Instandhaltungs- und Baumaßnahmen:

Derzeit keine geplanten Einschränkungen.