Infrastruktur

Betriebliche Vorschriften

Sammlung betrieblicher Vorschriften gültig ab 14.12.2025:

Zum 16.12.2025 hat die Beschlusskammer 10 der Bundesnetzagentur der Änderung der Sammlung betrieblicher Vorschriften (SbV) der Ammertalbahn zugestimmt. Damit gilt die Bekanntgabe 2 der SbV, welche zum 14.12.2025 vorläufig in Kraft gesetzt wurde, als abschließend in Kraft gesetzt.

Betriebsanordnungen:

Bestimmungen, die nur vorübergehende Bedeutung haben oder bis zur Aufnahme in die SbV angeordnet werden, werden mit Betriebsanordnungen bekanntgegeben.

Stellungnahmeverfahren zur Bekanntgabe 23 FV-NE:

Unter https://vdv-regelwerke.de/aenderungen-stellungnahmen/ ist der Entwurf zur Aktualisierung 23 (B 23 zur FV-NE) eingestellt.
Die FV-NE ist auf der Ammertalbahn gültiges Regelwerk und Bestandteil der Schienennetz-Nutzungsbestimmungen (SNB) bzw. Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS).
Der ZÖA weißt hiermit alle Zugangsberechtigte zum Stellungnahmeverfahren bis zum 14.12.2025 hin.
Kontaktadresse für Stellungnahmen: post@ammertalbahn.de oder postalisch an die im Impressum genannte Adresse.

Beantragung von Baumaßnahmen

Für Baumaßnahmen auf der Infrastruktur der Ammertalbahn und auch außerhalb, sofern der Bahnbetrieb durch die Abreiten beeinflusst wird oder wenn Personen vor den Gefahren aus dem Bahnbetrieb geschützt werden müssen, ist das Modul Bau aus den Regelungen zur Erfüllung der Anforderungen der öffentlichen Sicherheit der Ammertalbahn zu beachten.
Betriebs- und Bauanweisungen (Betra) müssen mit untenstehender Anlage 3-2 mit einer Vorlaufsfrist von 4 Wochen beim ZÖA beantragt werden.

Nutzungsbedingungen für Serviceeinrichtungen (NBS)

Schienennetz-Nutzungsbedingungen (SNB)

gültig ab 15.12.2024

gültig ab 14.12.2025

Nach § 19 Abs.2 ERegG kann zu den beabsichtigten Änderungen der SNB, die ab dem 14.12.2025 in Kraft treten, bis zum 10.01.2026 eine Stellungnahme an post@ammertalbahn.de abgegeben werden. 

gültig ab 13.12.2026

Typ Name Datum Größe
FinalSNB-BT 2026 Anl4 Preiskatalog (PDF/281 KB) 10.12.2025 281 KB

Nach § 19 Abs.2 ERegG kann zu den beabsichtigten Änderungen der SNB, die ab dem 13.12.2026 in Kraft treten, bis zum 10.01.2026 eine Stellungnahme an post@ammertalbahn.de abgegeben werden. 

Teilweise wird in unseren SNB auf Normen verwiesen. Diese finden sie auf der Seite VDV Regelwerke

Wortlaut § 19 ERegG bei Gesetze im Internet.

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